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Borussias Jugend

12.07.2017 - 16:55 Uhr
Borussias Jugend |#2081
08.05.2024 - 17:12 Uhr
Zitat von Kosmodome_47
Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.


Sorry aber hier muss ich mal intervenieren. Du machst dich mit deinem ersten Absatz massiv lächerlich. Wirfst jemand anderen vor keine Ahnung zu haben, nur um dann ein paar Sätze später zu schreiben, dass man nur mit Lizensspielervertrag, oder auch Profivertrag Bundesliga spielen darf. Das stimmt so nicht. Ebenso hat Borussia Dortmund keine Spieler U18 mit einem Profivertrag ausgestattet, weil das schlichtweg nicht geht. Die DFL erteilt allerdings ab 16 Jahren eine Spielerlaubnis, das heißt mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geht das schon. Deswegen sehen wir die Moukoko's dieser Welt auch schon in der Bundesliga bevor sie 18 sind. Wirklich Effe, eine Minute selber mal recherchieren und du hättest dich hier nicht so blamiert. Weiß auch nicht wieso du so stur bleibst, obwohl du das Thema nicht so gut verstehst. Achja und Lizensspielerverttag ist nicht gleich Profivertrag mit dem Verein.


Du brauchst eine Spielgenehmigung vom Verband, das ist die Lizenz. Zudem solltest du aufhören, mir was zu unterstellen. Ich sagte, dass man eine Spielgenehmigung benötigt. Die Lizenz, in der 1. und 2. Liga spielen zu dürfen. Zum Thema U18 halte ich mich so gut es geht raus. Mir ist bisher nur der Vertrag mit Wirtz bekannt. Ein Fördervertrag mit der automatischen Umwandlung in einen Profivertrag. Die Verträge von Sahin, Moukoko usw. habe ich bisher keine Details gefunden. Fakt ist, U18 Spieler spielen in der Buli, ab 16 Jahre und 6 Monate zulässig. Gibt da einige Bestimmungen dazu, was zu erfüllen ist.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2082
08.05.2024 - 17:22 Uhr
Zitat von Augenzeuge-Rio
Zitat von effe2007

Zitat von Arize11

Uwakhonye junior laut TM nur Vertrag bis 30.06.24 ....


...

Beim jüngeren Uwakhonye ist es so, dass er 2015 zur Borussia Jugend kam. 3 Jahre Vertrag bis 2018. Da war er 8, unglaublich. Als dann der Vertrag auslief, machte man den nächsten, der lief bis 2021. Dann den nächsten bis 2024. Erst 2022 kam er von der Jugend zu den Junioren in die U17. Da er mit 16 noch bis 2027 in der U19 spielberechtigt ist, müßte sein nächster Vertrag bis 2027 dann gehen. Es muß immer wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden, max. 3 Jahre Laufzeit.
...



Der Forumskollege @effe2007 beschreibt am Werdegang vom Jugendspieler Josiah Uwakhonye die vertragl. Situation von Jungs, die im NLZ spielen.

Diese Beschreibung entspricht absolut nicht der Realität und bedarf definitiv einer Richtigstellung, vor allem, damit weniger Informierte hier nicht glauben, dass es tatsächlich so abläuft.

Richtig ist:

Jungs, die zur U9 bis ca. U14 zur Borussia kommen, haben keine Verträge!
Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft beim alten Verein (fristgerecht bis spätestens 30.06) und melden sich als Vereinsmitglied bei Borussia neu an (ich meine, € 5 / Monat).

Spieler, die in die B-Jugend (U16 / U17) kommen, haben alle einen Vertrag, nämlich einen Fördervertrag - dies schreibt DFL / DFB allen Vereinen vor, die ein NLZ betreiben.
Diese Förderverträge sind in Laufzeit und Höhe der monatl. Vergütung individuell. Die Spanne liegt bei € 250 ( Kaderspieler) bis vierstellige Beträge für Toptalente, auch hoch vierstellig, je nach Club.

Wie es dann in der A-Jugend vertragl. weitergeht, sei mal dahingestellt, das soll hier nicht das Thema sein.

Kernaussage ist:

Jugendspieler bis ca. 14 / 15 Jahre haben keine Verträge, sind sind Vereinsmitglieder.

Sie bekommen ab der U9 Ende jeder Saison mitgeteilt, ob sie in der nächsten Saison weiterhin für Gladbach in der nächsthöheren Mannschaft spielen werden / dürfen.


Falsch, ihr könnt über U18 Spieler schreiben was ihr wollt, ich mische mich da nicht ein, zumindest versuche ich es.

Es ging um meine Aussage generell, dass Verträge nichts wert sind und dass ein Spieler kündigen kann, aus wichtigen Grund.

Bei U18 Spieler geht das eh nicht, weil sie noch minderjährig und damit nicht zeichnungsberechtigt sind. Jetzt kommst du noch daher und kommst mit Jugendlichen Spielern daher. Von denen habe ich noch nicht einmal ein Wort geschrieben.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2083
08.05.2024 - 17:28 Uhr
Zitat von general
Zitat von Augenzeuge-Rio

Kernaussage ist:

Jugendspieler bis ca. 14 / 15 Jahre haben keine Verträge, sind sind Vereinsmitglieder.

Sie bekommen ab der U9 Ende jeder Saison mitgeteilt, ob sie in der nächsten Saison weiterhin für Gladbach in der nächsthöheren Mannschaft spielen werden / dürfen.


Siehe dazu auch die Causa Wisdom Mike, für den Borussia nur eine Ausbildungsentschädigung bekommen hat, weil seine Eltern eine Singning Fee wollten, damit er einen Fördervertrag unterschreibt. Bayern hat dann die Signing Fee gezahlt und er hat dort unterschrieben.


Ich habe von Wisdom diese Woche das erste mal gehört und wußte das vorher nicht. Weiß man, wie hoch deren Forderung war ? Der war 13, spielt jetzt in der U 15.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2084
08.05.2024 - 17:36 Uhr
Zitat von schroeder007
Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.



Ach @effe2007 da habe ich beim Lesen deines Beitrags doch fast meinen Kaffee auf die Tastatur gerotzt. oops

Zitiere Teile aus deinem zweiten Absatz:

"Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi."

Das ist natürlich nicht richtig. Laut Spielordnung DFB § 11 ist der Einsatz von Amateuren erlaubt und deshalb zitiere ich noch einen Satz aus deinem Beitrag. Der ist von dir zwar an den @Hexer gerichtet ( unberechtigt ), ist aber viel treffender für dich:

"Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:"

https://media.dfl.de/sites/2/2019/09/Spielordnung-SpOL-2019-08-22-Stand.pdf

Du schreibst aber auch oft einen wirren Kram... rolleyes


Warum geht hier keiner von euch darauf ein, dass Verträge gekündigt werden können ? Ihr kommt ständig mit den U18 Spieler daher.

Und warum ignorierst du meine Quelle ?

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Er hat den Profivertrag mit 16 unterschrieben, steht da.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2085
08.05.2024 - 17:55 Uhr
So um mal auf das eigentliche hier zurückzukommen
Unsere U19 ist in Zürich im Youth Cup unterwegs
Heute Nachmittag 1:1 gegen die Grashopper
Um 19:00 Uhr gehts gegen den Senegal
Live auf YouTube
Borussias Jugend |#2086
08.05.2024 - 17:57 Uhr
Zitat von effe2007
Zitat von schroeder007

Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.



Ach @effe2007 da habe ich beim Lesen deines Beitrags doch fast meinen Kaffee auf die Tastatur gerotzt. oops

Zitiere Teile aus deinem zweiten Absatz:

"Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi."

Das ist natürlich nicht richtig. Laut Spielordnung DFB § 11 ist der Einsatz von Amateuren erlaubt und deshalb zitiere ich noch einen Satz aus deinem Beitrag. Der ist von dir zwar an den @Hexer gerichtet ( unberechtigt ), ist aber viel treffender für dich:

"Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:"

https://media.dfl.de/sites/2/2019/09/Spielordnung-SpOL-2019-08-22-Stand.pdf

Du schreibst aber auch oft einen wirren Kram... rolleyes


Warum geht hier keiner von euch darauf ein, dass Verträge gekündigt werden können ? Ihr kommt ständig mit den U18 Spieler daher.

Und warum ignorierst du meine Quelle ?

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Er hat den Profivertrag mit 16 unterschrieben, steht da.


Sorry er kann den Vertrag nicht alleine unterschrieben haben da er nicht mal voll geschäftsfähig ist. Ohne die Unterschrift seines Vaters ist der Vertrag nichtig. Zudem ist es bewiesen das Joseph nicht sein richtiger Vater ist sondern ihn nur adoptiert hat.

•     •     •

Lasst euch nicht von Äußerlichkeiten täuschen!
Borussias Jugend |#2087
08.05.2024 - 18:08 Uhr
Zitat von effe2007

Zitat von schroeder007

Zitat von effe2007

Zitat von Hexer

Zitat von effe2007

Diese Ausbildung, Studium oder Förderverträge sind eh nicht viel wert. Das Talent kann den Vertrag jeder Zeit aus wichtigen Grund einseitig kündigen. Ab dem Moment der Kündigung, existiert er nicht mehr.

Wenn der Verein den wichtigen Grund nicht anerkennt, muß ein Gericht darüber urteilen. Stellt das Gericht fest, dass kein wichtiger Grund vorlag, hat der Verein Anspruch auf Schadensersatz. Stellt das Gericht fest, dass es ein wichtiger Grund war, steht dem Verein auch kein Schadensersatz zu.

Fakt ist aber, kündigt der Auszubildende, Endet der Vertrag an diesem Tag.

Das ist in GB viel einfacher geregelt. Dort kann das Talent jedes Jahr zum 01.01. kündigen. Da haben aber die Verbände FIFA, UEFA und DFB auf die Rechtssprechungen reagiert und die Regel bzw. das Verbot des Abwerben eingeführt. Teils mit sehr harten Strafen. Gäbe es nicht dieses Abwerbeverbot und die meist sehr harten Strafen nicht, wären diese Ausbildungsverträge das Papier nicht wert.

Der BVB macht das recht geschickt. Der verhandelt mit den betroffenen Verein, einigt sich auf eine Ablöse und holt dann das Talent, mit Zustimmung des Vereins.

In DE ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Talente ab 17 mit einem Profivertrag auszustatten. Da macht es Borussia m.E. recht gut. Die Regeln das mit einem Vorvertrag und ab 18 unterschreibt dann der Spieler selbst den Profivertrag. Ich persönlich finde, dass dies der sicherste Weg ist, das Talent an sich zu binden.

Meine Güte effe, wie oft willst Du uns eigentlich noch den Schmarrn hinsichtlich der einseitigen Kündbarkeit von Förder-/Ausbildungsverträgen erklären?
Diese Verträge sind in Deutschland genauso viel wert wie jeder andere geschlossene privatrechtliche Vertrag, der gegen keine Klauseln oder andere Gesetze verstößt.
Es mag Dich verwirren, aber hier in Deutschland gelten hinsichtlich des (privaten) Vertragsrechts die Vorschriften des BGB, ggf. eingeschränkt durch Sondervorschriften anderer Gesetze oder Verordnungen.

Die einseitige Kündbarkeit eines Vertrages aus wichtigem Grund gilt übrigens für alle langfristigen Verträge bzw. Dauerschuldverhältnisse.
Der Grund muss aber WICHTIG (!!!) sein.
Bei Ausbildungsverträgen gilt hier im Übrigen das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier mal eine Quelle mit einem Auszug dazu:
„Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch für Azubis nur dann möglich, wenn ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt. Dabei handelt es sich in der Regel um Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel unbezahlte Überstunden) oder um schwere Gesetzesverstöße wie beispielsweise Mobbing, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung kann aber auch vorliegen, wenn Ihnen regelmäßig Tätigkeiten übertragen werden, die nicht im Ausbildungsvertrag festgehalten wurden, oder wenn Ihnen die Ausbildungsinhalte unzureichend vermittelt werden.“

Was Du meinst, ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit gem. § 22 (2) Nr. 2 BBiG, die aber auch nur möglich ist, wenn sich der Azubi für die Ausbildung in einem ANDEREN Beruf entscheidet oder sich grundsätzlich gegen eine Berufsausbildung entscheidet.
Wenn er dann tatsächlich dem selben Beruf weiter nachgeht, dann hat der bisherige Arbeitgeber Anspruch auf Schadensersatz.
Das ist etwas vollkommen anderes und kaum auf die Problematik Fördervertrag/Profivertrag übertragbar.
Grundsätzlich kann natürlich jeder der Meinung sein, dass ein von ihm geschlossener Vertrag keine Gültigkeit mehr haben solle und ihn einseitig/fristlos kündigen. Das endet dann in der Regel im Rechtsstreit - und bei Arbeitsverhältnissen dann grundsätzlich damit, dass beide Parteien eine andere Lösung finden müssen.
Hat aber nullkommanichts mit Deinen Aussagen zu tun.

Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden. Habe ich hier schon einmal erläutert und in den vergangenen 4 Monaten haben sich die Regelungen nicht geändert…

Tut mir leid das Forum mit diesen juristischen Feinheiten genervt zu haben, aber solch ein Unsinn darf hier mMn nicht unkommentiert bleiben.


Ich habe das Gefühl, dass du zu einem Thema deinen Senf dazu gibt, obwohl du davon null Ahnung hast. Mein Gefühl, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Zum Thema Profivertrag U18, gehe ich nicht lange ein, weil das ein sehr kompliziertes Thema ist, zumal Minderjährig. Ohne zu recherchieren, hat der BVB schon U18 Spieler mit Profivertrag ausgestattet. Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi. Ist und war aber noch nie mein Thema, weil ich mich dazu viel mehr einlesen müßte, um mitzureden.

Thema BGB, nur um mal darzulegen, was du da schreibst:

Spieler Effe hat bei Verein Hexer Fördervertrag bis 2025. Effe kündigt diesen Vertrag einseitig, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Grund gibt er an, dass seine Oma von MG nach Bayern umzieht.

Verein Hexer reagiert und erkennt die Kündigung nicht an. Nun geht der Fall vor Gericht, weil der BGB Hexer meint, er sei im Recht. Dauer der Gerichtswege, Minimum 3 Jahre. Und jetzt prozessieren Spieler Effe und Verein Hexer vor Gericht, wo es nach BGB einzig darum geht, war die Kündigung rechtswidrig oder rechtens.

Option 1, das Gericht urteilt, die Kündigung war rechtswidrig, es lag kein „wichtiger Grund vor“.

Was sagt dann das BGB ? Dass Spieler effe den Vertrag erfüllen muß ? So ein Quatsch, weil bis das Urteil rechtskräftig ist, Spieler Effe schon längst Ü20 ist und schon nicht mehr spielberechtigt für U17 - U19. Auch schon längst einen Lizenzvertrag bei einem anderen Verein hat. Vom Thema „Arbeitszwang“ schreibe ich erst gar nicht, würde den Quatsch nur noch schlimmer machen.

Nun, das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht. Gegen das Gesetz verstoßen tut Spieler Effe ja nicht, er gibt ja einen wichtigen Grund an.

Option 2, nachdem Option 1 mit Vertragserfüllung unmöglich ist, urteilt das Gericht, dass Verein Hexer, der ja im Sinne des BGB im Recht ist, dass der Spieler Effe für den Schaden aufkommen muss. Eben weil er rechtswidrig den Vertrag gekündigt hat. Ich habe einige Rechtssprechungen gelesen. Die Höhe des Schadensersatz ist ein Witz. Im Kölner Fall waren es 40.000,-. In den meisten Fällen sind es 5-stellige Beträge und selbst bei Ausnahmen reden wir hier von niedrigen 6-stelligen Beträge. In etwa soviel, was Borussia jedes Jahr an Porto bezahlt, wenn diese die Mitglieder zur MV einladet. Das ist auch der Wert, den ein Ausbildungsvertrag hat, nämlich nur die Höhe an Schadensersatz. Mein „sind nichts wert“ ist deswegen falsch, weil ich schreiben müßte, dass diese Verträge einen 5-stelligen Betrag wert sind.

Option 3, Sperre durch den Verband. Da ist es recht einfach, es gibt eine Max. Sperrzeit. Ich bin mir nicht sicher, glaube es sind 3 Monate. Im Fall Köln waren es 4 Wochen. Der nächste Witz, weil diese Sperren derart kurz sind, dass das Spieler Effe nicht juckt. Da sind Sperren wegen einer roten Karte meist länger. Nach dieser Sperrzeit ist Spieler effektiv Spielberechtigt für seinen neuen Verein und i-wann, ca. 3 Jahre später, wird auch Verein Hexer sein Urteil haben. Ein dummer Verein würde jetzt grinsen und sagen „ich hatte Recht“ und ein nicht so dummer Verein wird sich sagen „für was mache ich Verträge, wenn ich eh nur Peanuts dafür bekomme ?“.

Solltest du mir jetzt sagen, dass eine Kündigung nicht möglich ist, entbehrt sich jegliche Diskussionsgrundlage, weil ich dann mit einem Voll-Laien, der null Ahnung hat diskutiere. Das Recht zur Kündigung hat jeder in einem Rechtsstaat. Ob rechtswirksam oder nicht, nun, bei jedem Gerichtsurteil steht „im Namen des Volkes“, das Gericht entscheidet. In der Rechtssprechung gibt es den Grundsatz „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“. Spieler Effe ist auch nicht so doof und würde seine Oma als wichtigen Grund angeben, dem würde dann schon ein anderer Grund einfallen. Meist ist es aber so, dass der Verein mit Klage durchkommt und der Spieler Schadensersatz bezahlt. Sofern der Verein klug handelt, versucht er das Maximum an Ablöse raus zu holen.

Und jetzt bringe mir mal einen Grund, was diese Verträge wert sind.

Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:

Hexer schreibt:

„Und ein Profivertrag kann in Deutschland weiterhin rechtsgültig erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeschlossen werden.“

Effe bringt Quelle:

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Was denn nun ? Noch mehr Beispiele ?

Möchte da auch nicht näher eingehen, weil es wie z.b. im Fall Witz zu sehen ist, recht kompliziert ist. Ein Spieler mit Fördervertrag, der sich mit 18 automatisch in einen Profiveetrag umwandelt, in der Buli spielt, die Spielberechtigung hat (also die Lizenz) und nebenbei geschätzt 350.000,- im Jahr verdient, was ist er denn ? Kein Profi ? Zumal ein Vertrag mit einer automatischen Vertragsumwandlung auch schon so ein Thema ist.



Ach @effe2007 da habe ich beim Lesen deines Beitrags doch fast meinen Kaffee auf die Tastatur gerotzt. oops

Zitiere Teile aus deinem zweiten Absatz:

"Google mal „jüngste Spieler mit Buli Einsätze“. Um in der Buli spielen zu dürfen, muß der Spieler eine Lizenz haben. Lizenzspieler sein, ergo Profi."

Das ist natürlich nicht richtig. Laut Spielordnung DFB § 11 ist der Einsatz von Amateuren erlaubt und deshalb zitiere ich noch einen Satz aus deinem Beitrag. Der ist von dir zwar an den @Hexer gerichtet ( unberechtigt ), ist aber viel treffender für dich:

"Um dem Forum zu zeigen, was für einen Mist du schreibst, guck mal:"

https://media.dfl.de/sites/2/2019/09/Spielordnung-SpOL-2019-08-22-Stand.pdf

Du schreibst aber auch oft einen wirren Kram... rolleyes


Warum geht hier keiner von euch darauf ein, dass Verträge gekündigt werden können ? Ihr kommt ständig mit den U18 Spieler daher.

Und warum ignorierst du meine Quelle ?

https://www.wettfreunde.net/sportwetten-news/youssoufa-moukoko-privat/#:~:text=Im%20Juni%202020%20unterschrieb%20Youssoufa,in%20der%20Bundesliga%20auflaufen%20durfte.

Er hat den Profivertrag mit 16 unterschrieben, steht da.

Sag mal effe, ist das eigentlich bloßer Trotz oder schiere Unbelehrbarkeit bei Dir?
Seit Wochen, nein seit Monaten servieren Dir verschiedenste User belegbare Quellen und fundierte Aussagen dazu, dass Du mit Deinem Verständnis hinsichtlich der Gültigkeit von Verträgen vollkommen daneben liegst.

Ich selbst bin übrigens im Beitrag #2069 dezidiert auf die Möglichkeit der Kündigung von Verträgen eingegangen und habe Dir hierfür auch eine leicht verständliche seriöse Quelle geliefert.
Und jetzt beschwerst Du Dich, dass keiner (keiner!!!) darauf eingeht augen-zuhalten
Niemand kann Dich zwingen, mit meinen oder anderen Beiträgen zu der Thematik konform zu gehen; aber zu leugnen, dass niemand auf Deine steilen Thesen eingeht ist schlicht und ergreifend gelogen.

Und Du selber beharrst auf Quellen wie "wettfreunde.net" und hängst Dich daran auf, dass da irgendjemand geschrieben hat, dass Moukoko mit 16 einen Profivertrag unterschrieben hat. Im Übrigen ein Artikel, der von einem "Sportwetten-Experten" geschrieben wurde. Ist keine Erfindung von mir, sondern steht unter dem Namen des Autors.
Im Übrigen habe ich zu dem Begriff "Profivertrag" auch etwas geschrieben, und zwar im Beitrag #2079.

Es bleibt Dir ja selbst überlassen, ob die von Dir verlinkten Artikel von "Sportwetten-Experten" o.ä. für Dich die Weisheit letzter Schluss sind und die Spielordnungen des DFB, das Regelwerk der FiFa, das BGB oder das Berufsbildungsgesetz, die allesamt im Zusammenhang mit der Thematik zitiert und erläutert wurden, hingegen Humbug.
Vielleicht verstehst Du die Vorschriften auch einfach nicht, was nach Deiner skurrilen Aussage zum BGB - "das BGB regelt lediglich mit seinen §, wer Recht hat und wer nicht" zum BGB auch naheliegt.
Aber kommt es selbst Dir nicht seltsam vor, dass auf Deiner Strecke so viele Geisterfahrer unterwegs sind und nur Du in die richtige Richtung fährst?

•     •     •

„Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“ (Bertolt Brecht)
„Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfel“ (Jan Böhmermann - Parodie auf Lukas Podolski, dem seither fälschlich dieses Zitat zugeschrieben wird).
„Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.“ (Heiner Geißler)
„Für die Diktatur ist Klugheit, für die Demokratie Dummheit die größte Gefahr.“ (Thomas Berger)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hexer am 08.05.2024 um 18:12 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#2088
08.05.2024 - 18:59 Uhr
Zitat von KaiserSouzey


Sorry er kann den Vertrag nicht alleine unterschrieben haben da er nicht mal voll geschäftsfähig ist. Ohne die Unterschrift seines Vaters ist der Vertrag nichtig. Zudem ist es bewiesen das Joseph nicht sein richtiger Vater ist sondern ihn nur adoptiert hat.


Wen meinst du mit Joseph ?

Das mit dem unterschreiben, kann er, ist aber nur wirksam, wenn die oder der Erziehungsberechtigte mit unterschreibt.

•     •     •

Dirk Schuster: „Mentalität schlägt Qualität“
Borussias Jugend |#2089
08.05.2024 - 19:03 Uhr
Ich habe mir deine Quelle angeschaut @effe2007

Leider hat das Internet trotz einer Menge Vorteile, aber leider auch den Nachteil, das eine große Menge Müll rumschwirrt.

Deine Quelle ist eine davon.

Mir auch ein Rätsel das du auf so etwas anspringst. Geh mal als Sechzehnjähriger in ein Autohaus und versuch dort allein einen Kaufvertrag über ein PKW abzuschließen.

Funktioniert nicht. Weiß auch eigentlich fast jedes Kind, kein Hexenwerk.

Das nächste Problem ist, das dich hier durch solche Aktionen niemand mehr Ernst nimmt. Willst du das?

•     •     •

"Es gibt keinen Weg zum Glück. Glücklichsein ist der Weg.“ (Buddha)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von schroeder007 am 08.05.2024 um 19:07 Uhr bearbeitet
Borussias Jugend |#2090
08.05.2024 - 19:05 Uhr
Zitat von schroeder007
Ich habe mir deine Quelle angeschaut @effe2007

Leider hat das Internet trotz einer Menge Vorteile aber leider auch den Nachteil das eine große Menge Müll rumschwirrt.

Deine Quelle ist eine davon.

Mir auch ein Rätsel das du auf so etwas anspringst. Geh mal als Sechzehnjähriger in ein Autohaus und versuch dort allein einen Kaufvertrag über ein PKW abzuschließen.

Funktioniert nicht. Weiß man auch, kein Hexenwerk.

Das nächste Problem ist, das dich hier durch solche Aktionen niemand mehr Ernst nimmt. Willst du das?


Falsch. Du darfst als 16-Jähriger ein Auto kaufen nur halt nicht auf Rechnung oder auf Kredit.

•     •     •

Fußball macht nicht deinen Charakter, sondern zeigt ob du Charakter hast.
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